Einleitung
Der neue Forschungsschwerpunkt „Mensch und generative KI: Trust in Co-Creation“ bündelt Projekte, die sich mit dem Thema aus verschiedenen disziplinären Perspektiven befassen. Die Projekte in diesem Forschungsbereich adressieren den Prozess der Ko-Kreation (Produzieren; Interagieren; Rezipieren), fünf Grundsatzbereiche (Bedingungen für Vertrauen; Güte/Qualität; Kompetenzen/Literacy; Veränderung von Rollen, Identitäten, Aufgaben; technischer, ethischer und normativer Rahmen) sowie ein konkretes Anwendungsfeld.
Im Bereich Rechtswissenschaft wird das Projekt „Rechtsunsicherheit durch generative KI? Reformüberlegungen zur Förderung von Systemvertrauen an Hochschulen“ umgesetzt. Hier soll neben der rechtlichen Analyse im Hochschul- und Prüfungsrecht, Urheberrecht sowie Verfassungsrecht und rechtsdogmatischen Entwicklung passender Rechtsfiguren auch eine rechtstatsächliche Untersuchung vorgenommen werden: Wie reagieren Hochschulen auf den Einsatz generativer KI durch Studierende? Werden Verbote oder Erlaubnisse ausgesprochen? Werden Prüfungsordnungen angepasst und gibt es darüber hinaus rechtspolitische Initiativen zu gesetzlichen Änderungen? Im Projekt sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um der zu beobachtenden Rechtsunsicherheit zu begegnen.
Im Bereich Rechtswissenschaft wird das Projekt „Rechtsunsicherheit durch generative KI? Reformüberlegungen zur Förderung von Systemvertrauen an Hochschulen“ umgesetzt. Hier soll neben der rechtlichen Analyse im Hochschul- und Prüfungsrecht, Urheberrecht sowie Verfassungsrecht und rechtsdogmatischen Entwicklung passender Rechtsfiguren auch eine rechtstatsächliche Untersuchung vorgenommen werden: Wie reagieren Hochschulen auf den Einsatz generativer KI durch Studierende? Werden Verbote oder Erlaubnisse ausgesprochen? Werden Prüfungsordnungen angepasst und gibt es darüber hinaus rechtspolitische Initiativen zu gesetzlichen Änderungen? Im Projekt sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um der zu beobachtenden Rechtsunsicherheit zu begegnen.