Einleitung
Der neue Forschungsschwerpunkt „Mensch und generative KI: Trust in Co-Creation“ bündelt Projekte, die sich mit dem Thema aus verschiedenen disziplinären Perspektiven befassen.
Im Bereich Rechtswissenschaft wird das Projekt „Rechtsunsicherheit durch generative KI? - Reformüberlegungen zur Förderung von Systemvertrauen an Hochschulen“ umgesetzt. Hier soll neben der rechtlichen Analyse zur Reichweite einer zulässigen Nutzung generativer KI an Hochschulen (Datenschutzrecht, Urheberrecht, Prüfungsrecht, Verfassungsrecht) auch eine rechtstatsächliche Untersuchung vorgenommen werden: Wie reagieren Hochschulen auf den Einsatz generativer KI durch Studierende? Werden Verbote oder Erlaubnisse ausgesprochen? Werden Prüfungsordnungen angepasst und gibt es darüber hinaus rechtspolitische Initiativen zu gesetzlichen Änderungen? Im Projekt sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um der zu beobachtenden Rechtsunsicherheit zu begegnen. Am Ende steht eine Projektstudie, die sich auch für eine Promotion zum Dr. jur. am Lehrstuhl des Projektleiters Prof. Dr. Dirk Heckmann an der TU München eignet.
Im Bereich Rechtswissenschaft wird das Projekt „Rechtsunsicherheit durch generative KI? - Reformüberlegungen zur Förderung von Systemvertrauen an Hochschulen“ umgesetzt. Hier soll neben der rechtlichen Analyse zur Reichweite einer zulässigen Nutzung generativer KI an Hochschulen (Datenschutzrecht, Urheberrecht, Prüfungsrecht, Verfassungsrecht) auch eine rechtstatsächliche Untersuchung vorgenommen werden: Wie reagieren Hochschulen auf den Einsatz generativer KI durch Studierende? Werden Verbote oder Erlaubnisse ausgesprochen? Werden Prüfungsordnungen angepasst und gibt es darüber hinaus rechtspolitische Initiativen zu gesetzlichen Änderungen? Im Projekt sollen Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, um der zu beobachtenden Rechtsunsicherheit zu begegnen. Am Ende steht eine Projektstudie, die sich auch für eine Promotion zum Dr. jur. am Lehrstuhl des Projektleiters Prof. Dr. Dirk Heckmann an der TU München eignet.